Informationen
Hubarbeitsbühnen sind unverzichtbarer Bestandteil von Baustellen, Lager- und Produktionsstätten. In allen Haftungs- und Sicherheitsfragen reicht es nicht aus, eine Hubarbeitsbühne lediglich bedienen zu können, insbesondere dann nicht, wenn es zu gefährlichen Situationen kommt. Unternehmen dürfen nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen beauftragen, welche mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Durch eine sorgfältige Ausbildung profitieren Arbeitgeber und Arbeitgeber von gegenseitigem Vertrauen durch Handlungsbewusstsein und Handlungssicherheit.
Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt, geschult und unterwiesen ist.
Der DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ beschreibt die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen, sowie die theoretische und praktische Ausbildung der Bediener.
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme, sicheres Bedienen von FHAB‘s und über das Ergebnis der Abschlussprüfung.
Ziel des Seminars
Durch ein hohes Level an Verantwortungsbewusstsein der Bediener von Hubarbeitsbühnen wird eine Reduzierung von Unfallrisiken und die damit einhergehende Steigerung der Betriebssicherheit erzielt.
Schulungsinhalte (Auszug) gemäß DGUV G 308-008
Theoretische und praktische Anteile ergänzen einander:
Dauer der Ausbildung
1–2 Arbeitstage, je nach Anzahl der Kategorien und Erfahrungen der Teilnehmer,
Wir schulen in Gruppen mit max. 8 Teilnehmern, um einen größtmöglichen Lernerfolg zu garantieren.
Teilnehmerkreis
Arbeitnehmer
Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Tel.: +49 (0) 6033 976970
* Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf alle Geschlechter. Lediglich zur besseren Lesbarkeit wurde auf eine einheitliche Wortform reduziert.